Rechtliche Voraussetzungen der Einbürgerung
„Eine Infoveranstaltung für Menschen mit Fluchterfahrung“
Wann ?
Am Freitag, dem 26. November 2021
In der Zeit von 17:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr
WO ?
Online-Veranstaltung via Videokonferenzprogramm Zoom
Anmeldung bis zum 24.11.2021
per Mail: info@an-ge-kommen-in-deutschland.de
Fascebook-Event
Referent:innen:
- Kira Hohmann, Referatsleiterin, Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsabteilung/Amt für Migration, Innenbehörde/Freie und Hansestadt Hamburg
- Tülin Akkoç, Projektleiterin Einbürgerungsprojekt „Ich bin Hamburger!“ (Türkische Gemeinde Hamburg e.V.)
- M. Ghazi Albeik, Berater & Einbürgerungslotse für die arabischsprachige Community im Einbürgerungsprojekt „Ich bin Hamburger“ (Türkische Gemeinde Hamburg e.V.)
Themenfelder/ Ablauf:
- Begrüßung & technische Einführung, Angekommen in Deutschland e.V.
- Vorstellung des Einbürgerungsprojektes sowie Überblick zu Unterstützungsmöglichkeiten beim Einbürgerungsverfahren
- Rechtliche Voraussetzungen für die Einbürgerung:
- Wie lange muss ich in Deutschland leben, bevor ich mich einbürgern lassen kann? Werden meine Asylzeiten mitgerechnet? Werden meine Studienzeiten mitgerechnet?
- Welchen Aufenthaltstitel brauche ich für die Einbürgerung?
- Welche Sprachnachweise brauche ich?
- Muss ich einen Einbürgerungstest machen?
- Wie funktioniert das mit dem Identitätsnachweis?
- Relevante Infos zum aktuellen Antragsverfahren in Hamburg
- Wo und wie kann ich meinen Antrag abgeben?
- Wie lange dauert das Verfahren derzeit durchschnittlich?
- Wann sollte ich frühestens meinen Antrag stellen?
- Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren?
- Kann man sich vorher persönlich beraten lassen?
- Fragen der Teilnehmer*innen an die Referentinnen
- Gemeinsamer Austausch & Abschluss
Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt!
![](https://an-ge-kommen-in-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/11/Plakat-724x1024.png)
Hallo,
Hallo, eine Person, die arbeitet und deren Hausmiete hoch ist und ihr Gehalt nicht reicht und die Hilfe von Wohngeld und Kinderzuschlage bekommt, kann die Staatsbürgerschaft beantragen